Kürzungen zu Lasten der Ärmsten - Weniger Geld für Obdachlose und bedürftige Kinder

INFORMATION und PRESSEMITTEILUNG zum VORSCHLAG FÜR EINEN HILFSFONDS FÜR ARME

07.11.2012

Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2012 die Einrichtung eines europäischen Hilfsfonds für verarmte Bürgerinnen und Bürger in Europa vorgestellt. Mit den Mitteln des Fonds sollen Obdachlose und von Armut betroffene Kinder mit Lebensmitteln und weiteren Hilfen unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten der EU sollen ab 2014 in der Lage sein, europäische Gelder beantragen zu können, um Obdachlose und von Armut betroffene Kinder mit Nahrungsmitteln, Kleidung und Güter des täglichen Bedarfs zu versorgen.

Der Haken: Die Verhandlungen über den Haushaltsrahmen nach 2013 stecken jedoch in einer Sackgasse. Nach dem Willen der Kommission soll das Programm mit 2,5 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. Die Regierungen wollen das Programm maximal mit 2 Milliarden Euro ausstatten, einige Mitgliedsländer stellen sich völlig gegen EU-Mittel zur Armutsbekämpfung.

Der neue Hilfsfonds soll an die Stelle des Programms „Lebensmittel für Bedürftige" treten, das 2011 vom Europäischen Gerichtshof gestoppt wurde. Bei diesem Vorgängerpgrogramm ging es zunächst um nichts anderes, um die berühmt-berüchtigten europäischen Milchseen und Butterberge ins Volk zu bringen, ohne die Preise für Erzeuger und den Handel kaputt zu machen. Nach der Reform der europäischen Agrarpolitik haben sich diese Überschüsse reduziert, so dass die Kommission dazu übergehen musste, die für das Programm vorgesehenen Lebensmittelhilfen mit Mitteln des Agrarhaushalts einzukaufen.

Das neue Programm soll nach den Plänen der Kommission breiter angelegt werden. Den Mitgliedsstaaten soll ein großes Maß an Flexibilität eingeräumt werden, so dass sie die Unterstützung mit ihren sozialpolitischen Programmen in Einklang bringen können. Erstmals dürfen neben direkten materiellen Hilfen auch flankierende Integrationsmaßnahmen aus dem Fonds finanziert werden. Die Verteilung der Mittel kann sowohl durch untergeordnete Behörden, als auch über Partnerorganisationen und NGOs übernommen werden.

Ein wichtiger Punkt, insbesondere für finanzschwache Mitgliedsstaaten: Um auf EU-Mittel zugreifen zu können, muss üblicherweise ein Eigenanteil aufgebracht werden. Mitgliedstaaten, die Programme über den neuen Hilfsfonds für Arme finanzieren wollen, müssen Maßnahmen zu 15 % eigenständig finanzieren. Bei schwerwiegenden Budgetproblemen können jedoch nach Art. 19 bis zu 100 % der Maßnahmen über den EU-Fonds finanziert werden.

Die Kommission sieht in ihrem Verordnungsvorschlag einen Beitrag, um im Rahmen der Europa- 2020-Strategie das angestrebte Ziel der Armutsverringerung zu erreichen. Die Mitglieder der überparteilichen Arbeitsgruppe gegen Armut im Europäischen Parlament kritisieren die vorgesehene Ausstattung des Fonds vor diesem Hintergrund jedoch als völlig unzureichend. 2010, als die Europäische Union sich mit der EU 2020-Agenda den Kampf gegen Armut auf die Fahnen geschrieben hat, zählte Europa 80 Millionen von Armut bedrohte Bürger. Nur zwei Jahre später hat sich die Zahl der Armen auf 116 Millionen Menschen erhöht.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, Sylvie Goulard und Jürgen Klute fragen an die Adresse der Kommission, wie es sein kann, dass von 2014 an anstatt der bisher 500 Millionen pro Jahr nur noch 357 Millionen Euro an Hilfsgeldern für Bedürftige veranschlagt werden. Die Bedürfnisse der Schwächsten der Gesellschaft dürfen im Geschachere über den neuen Haushaltsrahmen nicht geopfert werden.