Ja, man darf Kirchen bestreiken!

13.01.2011
Jürgen Klute, Bärbel Beuermann

„Ein richtiges Urteil!" So kommentiert Jürgen Klute, Mitglied des Europäischen Parlaments für DIE LINKE, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm, die Klage gegen Streiks in diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen abzuweisen.

Der Hintergrund: Im August 2008 hatte die Gewerkschaft ver.di den Verband der Diakonischen Dienstgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert, was diese ablehnten. Als Folge davon fand im Mai 2009 eine Streik- und Aktionswoche statt, gegen die die Evangelischen Kirche und die Diakonischen Werke Klage erhoben. Das Arbeitsgericht Bielefeld folgte am 3. März 2010 der Klage und verurteilte die Gewerkschaft ver.di zur Unterlassung von Streikmaßnahmen.

Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat nun gestern die Klage im Gegensatz zur Vorinstanz abgewiesen.

„Besonders die Feststellung, dass in kirchlichen Einrichtungen auch ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, deren Tätigkeit nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten „Dienst am Nächsten" zählen, spiegelt die reale Situation der meisten ArbeitnehmerInnen bei kirchlichen Arbeitgebern wider," erklärt Bärbel Beuermann, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag NRW.

„Wirtschaftlich sieht das die Diakonie genauso. Denn sonst würden sie Aufgabenbereiche, wie z. B. Krankenhausküche oder Reinigungsdienste nicht ausgliedern. Um dann wie oft üblich mit den entsprechenden Kostensenkungsmaßnahmen wie Leiharbeit und Lohndrückerei versuchen, möglichst hohe Umsätze für Investitionen in Modernisierung und Marktausweitung ihrer Einrichtungen zu erzielen," ergänzt Klute.

„Auch die Entscheidung, das der von den Kirchen beschrittene „3.Weg" kein Äquivalent zu Tarifvertragsverhandlungen sei, ist zu begrüßen," so Beuermann. „Denn damit wird festgestellt, das Streikrecht ein Grundrecht ist."

„Ein Grundrecht, das auch vor kirchlichen Mauern nicht halt macht," betont Klute, selbst von Beruf evangelischer Pfarrer. Klute weiter: „Als Ergebnis bleibt festzuhalten: Das Urteil ermöglicht ArbeitnehmerInnen künftig Verhandlungen auf Augenhöhe mit den diakonischen Arbeitgebern. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die kirchl. Kläger den Instanzenweg weiter beschreiten. "

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