20.03.2014 |
Die Unterhändler von EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich heute auf einen Kompromiss zur Zahlungskonto-Richtlinie geeinigt, die den Rechtsanspruch aufs Girokonto EU-weit verankern soll. Zehn Monate nach Vorlage der Initiative durch die Kommission ist es Jürgen Klute, Berichterstatter des Parlaments gelungen, die Verhandlungen für verbesserte Rechte von Bankkunden und Kontolosen erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Neben dem Zugang zu Basiskonten sieht der Vorschlag der Kommission auch vor, Verbrauchern den Vergleich von Kontogebühren und den Wechsel der Bank zu erleichtern. Mitgliedsländer müssen dafür sorgen, dass mindestens eine unabhängige Website die Möglichkeit zum kostenfreien Konto-Vergleich bietet. Trotz des erbitterten Widerstands des Bankensektors wird auch der grenzüberschreitende Kontowechsel erleichtert.