Grünes Licht für Rechtsanspruch aufs Girokonto
Verhandlungen über Konto-Richtlinie erfolgreich abgeschlossen
Die Unterhändler von EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich heute auf einen Kompromiss zur Zahlungskonto-Richtlinie geeinigt, die den Rechtsanspruch aufs Girokonto EU-weit verankern soll. Zehn Monate nach Vorlage der Initiative durch die Kommission ist es Jürgen Klute, Berichterstatter des Parlaments gelungen, die Verhandlungen für verbesserte Rechte von Bankkunden und Kontolosen erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Neben dem Zugang zu Basiskonten sieht der Vorschlag der Kommission auch vor, Verbrauchern den Vergleich von Kontogebühren und den Wechsel der Bank zu erleichtern. Mitgliedsländer müssen dafür sorgen, dass mindestens eine unabhängige Website die Möglichkeit zum kostenfreien Konto-Vergleich bietet. Trotz des erbitterten Widerstands des Bankensektors wird auch der grenzüberschreitende Kontowechsel erleichtert.
Jürgen Klute: „Wir haben heute bewiesen, dass Bankenregulierung auch die Interessen sozial schwacher Bürger ins Zentrum stellen kann. Verbraucher, Sozialverbände, Schuldnerberatungen und Migranten haben diese Initiative über Jahre eingefordert.
Deren Erfahrung hat gezeigt, dass es klare Regeln braucht, um der Industrie zu zeigen, dass Bankkunden keine Melkkühe sind, denen nach Gutdünken der Zugang zum Konto verwehrt oder der Wechsel zu besseren Anbietern erschwert werden kann. Ich möchte mich bei der Kommission, der griechischen Ratspräsidentschaft und meinen Parlamentskollegen für die wichtige Unterstützung bei diesen Projekt bedanken.“
Die Richtlinie wurde an wesentlichen Punkten gestärkt. So sollen die Mitgliedsländer sicherstellen, dass möglichst alle Banken Basiskonten anbieten, auf die Verbraucher grenzüberschreitend Anspruch haben. Sichergestellt wird, dass auch „geduldete Asylbewerber“ Zugang zu einem „Konto für jedermann“ haben. Mitgliedsländer sind in der Pflicht, Verbraucher über ihren Rechtsanspruch aufzuklären. Ein weiterer Erfolg: Während die Kommission vorsah, dass alleine Verbraucher ohne Konto Anspruch auf ein Basiskonto haben sollten, wird nun klar gestellt, dass Verbrauchern grundsätzlich der Wechsel von einem regulären Konto auf ein gesetzlich reguliertes Basiskonto möglich sein muss.
Das Parlament hatte eine Reihe von weiteren Verbesserungen vorgeschlagen, etwa die Einrichtung automatischer „Nachsendeaufträge“ vom alten aufs neue Konto. Wie so oft haben die Mitgliedsländer jedoch kein Interesse an einer ehrgeizigen Stärkung von Verbraucherrechten gezeigt.
Die heutige Einigung muss von Parlament und Ministerrat bestätigt werden. Die Plenarabstimmung des Parlaments ist für die zweite April-Woche angesetzt.
Brüssel, 20. März 2014