Bankentrennung sieht anders aus
Schwacher Vorschlag von Barnier: Systemrelevante Banken bleiben gefährlich
- FlickR/ Echoplex7
Mit deutlicher Skepsis quittiert Jürgen Klute, Koordinator für die LINKE im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments, die Vorschläge von EU-Kommissar Michel Barnier zur Bankentrennung: „Neben vielen anderen Schwächen ist die größte wohl: es wird auch weiterhin Banken geben, die zu groß sind um zu scheitern. Weder der europäische Bankenabwicklungsfonds noch die neuen Vorschläge zur Bankentrennung sehen die Aufteilung staatsgefährdender Großbanken in kleinere Einheiten vor. Unser Ziel indes bleibt klar: keine Bank darf so groß sein, dass sie Staaten erpressen kann, wenn sie in Schieflage gerät.“
Klute weiter: „Es war natürlich nicht zu erwarten, dass der Regulierungsvorschlag tatsächlich den volkswirtschaftlich zumindest fragwürdigen Eigenhandel von Banken komplett untersagen würde – aber mit dem Vorgelegten bleibt die EU-Kommission weit hinter dem Möglichen zurück.“ Geht es nach dem Willen der Kommission, dann dürfen Banken mit einer Bilanz von mehr als 30 Milliarden Euro und einem hohen Anteil des Investmentgeschäfts am gesamten Geschäftsvolumen keinen Eigenhandel mehr führen. „Das ist zwar deutlich schärfer als zum Beispiel die deutsche Regelung, die die Grenze bei 90 Milliarden Euro setzt, aber wie die Bundesregierung nimmt die Kommission das so genannte Market Making aus. Der Eigenhandel ist so eng definiert, dass das Geschäft damit kaum eingegrenzt werden dürfte.“
Weil sich hinter Market Making auch durchaus Eigenhandel verbergen kann, eine saubere Trennung aber einen genauen Blick in die Bücher der Banken erfordert, soll die Entscheidung, ob das Market Making einer Bank dessen Abtrennung in eine separate Gesellschaft erfordert, den nationalen Aufsichtsbehörden überlassen bleiben. „Hier kündigt sich der nächste Wettlauf um die schwächste Regulierung in der EU schon an. Das ist vielleicht gut für einen Kompromiss mit den Regierungen der Mitgliedsländer, aber ein ausgesprochen schwacher Verhandlungsstart.“
Auch bei der eigentlichen Trennung bleibt Barnier hinter den Erwartungen zurück: Die für die Aufsicht zuständigen Behörden – also etwa die deutsche BaFIN – sollen entscheiden, ob eine Bank ein großes Risiko birgt und also ihre Kundengeschäfte wie Zahlungsverkehr und Kontoführung vom Investmentbereich trennen muss. Das würde unter anderem das Market Making und Verbriefungsgeschäfte betreffen. Klute: „Und selbst dann werden nicht zwei völlig separate Unternehmen verlangt, sondern lediglich eine organisatorische Trennung, die aber immerhin die getrennte Veranlagung zum Beispiel für die Eigenkapitalanforderungen erfordert.“
Verlagerung zu Schattenbanken: Transparenz soll helfen
In einem zweiten Regulierungsvorschlag, der ebenfalls am Mittwoch vorgestellt wurde, widmet sich die Kommission der möglichen Verlagerung von Geschäften in den Schattenbankensektor. Im Mittelpunkt dieses Vorschlags stehen allerdings nur erweiterte Berichtspflichten. „Wenn man bedenkt, dass eine Verlagerung von Geschäften aus dem Bankensektor, der mit einigen neuen Vorschriften stärker reguliert wird als vorher, durchaus möglich ist, wirkt das wie ein äußerst kurz gedachter Vorschlag. Eine tatsächliche Eindämmung des Geschäfts mit Schattenbanken ist damit nicht zu erreichen, darum machen wir uns dafür stark, dass europäische Banken nur mit Finanzmarktunternehmen handeln dürfen, die einer dem Bankenrecht entsprechenden Aufsicht unterliegen.“
Der aktuelle Verordnungsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat abgestimmt werden, zahlreiche Änderungen sind zu erwarten. Wegen der Wahlen zum Europäischen Parlament und der erwartungsgemäß schwierigen Verhandlungen tritt die Verordnung wahrscheinlich nicht vor 2016 in kraft.