Demokratie mit Sicherheitsabstand
PRESSEMITTEILUNG J. KLUTE, M. DOLZER, I. REMMERS u.a.
Türkische Parlamentswahlen am Sonntag
Durch eine Bekanntmachung vom 8. März 2011 hat die hohe Wahlkommission der Republik Türkei ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Darin (298 Wahlgesetz § 25.72 und § 135) wird u.a. geregelt dass bewaffnete staatliche Sicherheitskräfte wie Polizisten, Militär und Jandarma in Wahllokale gehen können und sich dort bis zu 15 m vor den Wahlurnen aufhalten dürfen. Zuvor galt für diesen Personenkreis ein Abstand von 100 Metern Entfernung vom Ort der Wahl.
„Eine Demokratische, freie, gleiche und geheime Wahl wird so faktisch ausgeschlossen", so Ingrid Remmers, Mitglied des Bundestags, Die Linke. „Aus politischer, menschenrechtlicher wie auch rechtlicher Sicht ist der Aufenthalt von bewaffneten Sicherheitskräften im Wahllokal inakzeptabel und ein Skandal."
Die türkischen Behörden argumentieren, dass diese Maßnahme in den kurdischen Provinzen dazu dienen soll, Unruhen zu verhindern. Die „Sicherheitskräfte" sollen in einem solchen Fall auf Zuruf der Wahlleiter intervenieren können. WahlbeobachterInnen und MenschenrechtlerInnen berichteten in Bezug auf die letzten Wahlen in der Türkei – die Parlamentswahlen 2002 und 2007, sowie die Kommunalwahlen 2009 - dass gerade durch den zu dieser Zeit rechtswidrigen Aufenthalt von bewaffneten „Sicherheitskräften" und deren Drohungen faire und geheime Wahlen, besonders in kleineren Städten und Dörfern in den kurdischen Landesteilen be- und verhindert wurden.
Diese Regulierung soll anscheinend v.a. in den kurdischen Provinzen voll ausgeschöpft werden. So kündigte der Gouverneur von Van, Münir Karaoğlu auf einem „Wahlsicherheitsgipfel", an dem auch hochrangige Vertreter des türkischen Geheimdienstes MIT und von Militär und Polizei teilnahmen, an, dass sich an jeder Urne mindestens ein Soldat oder Polizist aufhalten werde und sie auf Anforderung der Wahlleitung sofort zu den Urnen in die 15m Zone vorrücken würden.
„Besonders vor dem Hintergrund, dass die türkische Regierung im Vorfeld der Parlamentswahlen, trotz anhaltenden Bemühungen der kurdischen Seite jeglichen Ansatz einer friedlichen Lösung der kurdischen Frage verhindert hat, ist eine derartige Regulierung besorgniserregend," so Jürgen Klute, MdEP, Die Linke.
Bereits letzten Monat hatte die Regierung Erdogan im Schulterschluss mit dem Nationalen Sicherheitsrat Polizeigewalt und Militäroperationen in den kurdischen Landesteilen ausgeweitet und selbst menschenrechtliches Engagement zu potentiellem Terror deklariert. Durch über 2500 Festnahmen von AktivistInnen und PolitikerInnen und die gewaltsame Räumung von Informations- und Diskussionszelten des Wahlblocks für Arbeit, Freiheit und Demokratie, an dem die kurdische BDP (Friedens- und Demokratiepartei), die derzeit mit 20 Abgeordneten im Türkischen Parlament vertreten ist, maßgeblich beteiligt ist, soll offensichtlich mit allen Mitteln die politische Entfaltung der kurdischen Bevölkerung verhindert werden.
„Statt die auf Frieden und eine demokratische Entwicklung des Landes orientierte Politik der kurdischen Bevölkerung und PolitikerInnen als Chance zu begreifen, setzt die Türkische Regierung, allem Anschein nach auf eine erneute Eskalation und die Destabilisierung der Region," kommentiert Bärbel Beuermann, Landtagsabgeordnete, Die Linke NRW.