Deutsch-Schweizerisches Amnestie-Abkommen bindet Steuerfahndern die Hände
PRESSEMITTEILUNG und PLENARVIDEO von JÜRGEN KLUTE
"Statt Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben und Schlupflöcher für Steuersünder zu stopfen, hat man hier einen Schweizer Käse mit vielen großen Löchern produziert", so Jürgen Klute, Koordinator der Linksfraktion im Wirtschaftsausschuss, gestern Abend im Plenum an die Adresse der Bundesregierung. Die eigenen Steuerfahnder an der Arbeit zu hindern sei weder für die Bürger noch für die Berufsgruppe nachvollziehbar. Dies zeige auch der Bürger-Protest gegen das Abkommen.
Zum Hintergrund: Am 21. September hatten sich Deutschland und die Schweiz auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Gemäß dem Abkommen wird eine Steuer auf die Erträge aus Sparguthaben und Kapitalanlagen deutscher StaatsbürgerInnen mit einem Konto in der Schweiz erhoben. Um das Bankgeheimnis in der Schweiz zu wahren, sollen die Zahlungen allerdings anonym entrichtet werden. Somit können Steuerhinterzieher auch weiterhin ihr Geld vor dem deutschen Fiskus verstecken und der vereinbarten einmaligen Abschlagszahlung sowie der künftigen Abgeltungssteuer entgehen.
Klute dazu: "Der vorgesehene Übergangszeitraum von 5 Monaten lässt Steuersündern viel Zeit, Gelder aus der Schweiz in andere Steueroasen zu schaffen. Da Stiftungen und Trusts nicht von dem Abkommen erfasst sind, reicht es auch, das in der Schweiz gebunkerte Vermögen in ein Stiftungsvermögen umzuwandeln. Entsprechende Formulare sind in Schweizer Banken erhältlich."
Auch wenn das Abkommen die Informationsbeschaffung deutscher Behörden zu Steuerbetrug erleichtere, binde der Vertrag den Ermittlern gleichzeitig die Hände. Klute im Plenum: "Der deutschen Steuerfahndung wurden vor einiger Zeit Informationen über Steuerhinterzieher zugespielt, die ihr Vermögen in der Schweiz versteckt halten.
Nach dem Willen der Regierungen in Berlin und Bern dürfen Steuerfahnder diese Informationen nicht auswerten. Die betroffenen Steuerhinterzieher werden verschont und unter Amnestie gestellt. Ich frage mich: Nach welcher Logik behindert eine Regierung ihre eigene Steuerfahndung an der Arbeit? Der Protest der Berufsgruppe spricht Bände."
Klute bezweifelt ferner die Vereinbarkeit des Abkommens mit der Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU: "Diesem Abkommen mangelt es nicht nur an der nötigen Abstimmung auf EU-Ebene und mit der EU. Es steht auch dem Bemühen der EU entgegen, mehr Transparenz in Steuerfragen herzustellen, die Steuererhebung in den Mitgliedsländern effizienter zu gestalten und vor allem, Steuerbetrug zu bekämpfen und zu unterbinden. Das schlechte Beispiel der Bundesregierung findet bedauernswerterweise bereits Nachahmer. Nach Großbritannien erwägen nun auch Frankreich und Spanien den Abschluss eines Amnestie-Abkommens mit der Schweiz."
EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta kritisierte im Plenum den Alleingang Deutschlands und Großbritanniens. Im Vorfeld hätten keine Gespräche zwischen den beiden Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission stattgefunden. Die Kommission will nun prüfen, ob durch die bilateralen Abkommen mit der Schweiz EU-Recht verletzt wird, denn es besteht bereits ein Zinssteuerabkommen zwischen der EU und der Schweiz.
Straßburg, 26. Oktober 2011