Neue Eigenkapitalrichtlinien für Banken

HINTERGRUNDPAPIER von Karsten PETERS

23.09.2010

Die vom Baseler Ausschuss vorgelegten Vorschläge wimmeln nur so von Fachbegriffen, Rückbezügen auf verschiedene Formen von Eigenkapital und unterschiedliche Qualitäten der Einlagen. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammen gefasst.

Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht stellt neue Regeln vor

Es stimmt schon ein wenig nachdenklich: Der Baseler Ausschuss, von den G 20-Staaten beauftragt, neue Eigenkapitalrichtlinien zu erarbeiten, veröffentlicht seine Empfehlungen für neue Eigenkapitalvorschriften von Banken. Daraufhin knallen in den Vorstandsetagen von Deutscher Bank & Co die Sektkorken, die Aktien vollführen fröhliche Kurssprünge.
Das Baseler Abkommen, in seiner ersten Fassung als "Basel I" 1988 aus der Taufe gehoben, regelt auf internationaler Ebene, wie viel Geld Banken an Eigenkapital für ausgegebene Kredite halten müssen. Der Grund für diese Verpflichtung ist denkbar einfach: Banken vergeben Kredite, das ist eine ihrer ureigenen Aufgaben. Weil Kredite aber ausfallen können, also der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden kann, werden die Banken verpflichtet, eine bestimmte Menge Geld im Tresor zu behalten, um solche Kreditausfälle auffangen zu können. Mit dem ersten Baseler Abkommen wurden die Banken verpflichtet, acht Prozent der ausgegebenen Kredite an Eigenkapital zu halten.

Insolvenzen verhindern

Wenn also zum Beispiel die fiktive Müllerbank Herrn Meier zwei Millionen Euro lieh, musste sie 160.000 Euro Eigenkapital halten für den Fall, dass Herr Meier seinen Kredit nicht mehr bedienen konnte. So sollte verhindert werden, dass die Müllerbank pleite geht, wenn Herrr Meier insolvent würde. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil die Müllerbank nicht nur Herrn Meier einen Kredit gegeben hat, sondern Spareinlagen von Frau Schultz, Herrn Voss und vielen anderen verwaltete und außerdem noch Geschäfte mit der Kelimbank, der Friesenbank und der Holzbank führte, von der einen hatte sie sich Geld geliehen, der anderen wiederum hatte sie Geld geliehen. Ganz nebenbei finanzierte die Müllerbank noch mit ein paar Krediten die Sägewerk Vormwald, ein Eisenwerk und die Ausstattung eines Callcenters, hatte Aktien eines Autoherstellers und verwaltete das Vermögen einer Immobiliengenossenschaft. Wenn nun die Müllerbank Insolvenz hätte anmelden müssen, wären alle diese Geschäfte zusammengebrochen, das Geld der Immobiliengenossenschaft wäre ebenso weg wie das der privaten Sparer und der anderen Banken - eine Kettenreaktion wäre möglich, bei der die gesamte Wirtschaft in eine Krise gestürzt wäre - so ähnlich, wie es nach der Lehman-Pleite vor zwei Jahren zu beobachten war.

Basel zum ersten, zum zweiten...

Was hier kurz in einfachen Worten skizziert ist, ist aber im wirklichen Leben natürlich viel komplizierter. Basel I, also das erste internationale Abkommen zu Eigenkapitalvorschriften für Banken, definierte relativ stur, dass für jeden ausgebenen Kredit acht Prozent Eigenkapital zu halten waren. Das war ziemlich unspezifisch, weil damit das Ausfallrisiko der einzelnen Kredite nicht berücksichtigt wurde, alles wurde über einen Kamm geschoren. Mit Basel II, in der EU verbindlich seit 2007, wurde darauf Rücksicht genommen, da fand die Risikobewertung Einzug in die Bankbilanzen - und damit die Ratingagenturen. Die Agenturen sollten das Ausfallrisiko der Anlagen bewerten, je höher das Risiko, umso höher das Eigenkapital. Der vorherige Standardsatz wurde zum Höchstsatz, also für die riskantest möglichen Spekulationen mussten acht Prozent Eigenkapital vorliegen, alles andere war billiger.

Gutes Geld, schlechtes Geld

Aber auch damit ist leider noch nicht erklärt, was nun Basel III an Neuerungen bringt. Im Kern geht es bei den verabschiedeten Vorschlägen um die Qualität und die Höhe des Kapitals. Basel II und die nachfolgende Umsetzung schweigt in weiten Teilen dazu, woraus sich das verpflichtete Eigenkapital der Bank zusammensetzen darf. Mit Unterstützung der Bankenaufsicht fanden die Vorstandsetagen kreative Arrangements, was alles als risikosichernder Posten anzusehen ist. Damit räumen die neuen Vorschläge auf. Basel III unterscheidet scharf zwischen hartem Kernkapital (Core Tier 1) und erweitertem Kernkapital (Tier 1) und definiert ganz klar, was zum harten Kernkapital gezählt werden kann. Bei Banken, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, sind es ausschließlich Stammaktien und Gewinnrücklagen, denn nur auf diese beiden Kapitalformen kann die Bank im Notfall jederzeit schnell zugreifen. Genossenschaftsbanken dürfen ihre Genossenschaftseinlagen und die auch für Sparkassen und Landesbanken genehmigten stillen Einlagen einrechnen. Für diese deutsche Sonderform gilt jedoch eine Frist: bis 2018 müssen die stillen Einlagen in eine andere Form überführt sein.

Plötzlicher Kapitalschwund wird unwahrscheinlich

Damit ist erst einmal gesichert, dass künftig keine Schrottpapiere mehr als Eigenkapital geführt werden dürfen, deren Wert im Krisenfall zusammenschnurrt wie ein Industrieschnitzel in der Pfanne. Und die Quoten sind beachtlich: Das risikosichernde Kapital, also das Eigenkapital, das zur Sicherung von Kreditrisiken eingesetzt wird, muss zu mindestens 75 Prozent aus dem harten Kernkapital bestehen - bei Basel II waren es noch 25 Prozent und die Definition des harten Kernkapitals war sehr viel weiter. Unabhängig davon erhöhen sich die Quoten zur Mindestkapitalausstattung: Basel III verlangt sechs Prozent Kapitaldeckung des Risikos aus Tier 1 und 4,5 Prozent aus Core Tier 1, bei Basel zwei waren es vier und zwei Prozent.

Puffer für den Notfall

Zusätzlich zu diesen Verschärfungen am Kapitalbegriff sehen die Baseler Vorschläge einen zusätzlich zu schaffenden Puffer ("conservation buffer") vor, der einen schnellen Kapitalabfluss verhindern soll. Zusätzlich zum verpflichteten Kernkapital muss ein Puffer aufgebaut werden, der noch einmal 2,5 Prozent des Risikogewichts auffängt, dieser darf ausschließlich aus Core Tier 1 bestehen. Wenn die Bank diese Grenze unterschreitet, muss sie zwar kein neues Eigenkapital bilden, sie darf aber keine Dividende mehr ausschütten.

Zusammen mit einem weiteren Puffer, den die nationale Bankenaufsicht bei sich abzeichnenden Kreditblasen einführen kann, können Banken so verpflichtet werden, 116 Prozent des Risikos an Eigenkapital abzudecken.

Das ganze in klaren Zahlen

Die Müllerbank gibt wiederum einen Kredit von zwei Millionen Euro:

Risikosicherndes Kapital

Conservation Buffer

Antizyklischer Puffer (optional, im Ermessen der nationalen Bankenaufsicht)

Basel II

Hartes Kernkapital: 40.000 Euro

erweitertes Kernkapital 80.000 Euro

-

-

120.000 Euro

Basel III

Hartes Kernkapital: 90.000 Euro
Erweitertes Kernkapital: 120.000

Hartes Kernkapital: 50.000 Euro

Bis 2,5 %, hartes Kernkapital 50.000 Euro

Maximal 310.000 Euro, minimal 260.000 Euro


Hinzu kommen noch ein paar Regelungen, die die Maximalverschuldung der Banken betreffen, darüber ist aber noch keine Entscheidung getroffen.
Vor dem Hintergrund von Basel II stellen die aktuellen Vorschläge einen gewaltigen Fortschritt dar, es bleiben aber einige erhebliche Mängel. Noch immer bezieht sich das Regelwerk ausschließlich auf Banken. Hedgefonds, Private-equity-Gesellschaften und Versicherungen tauchen weiter nicht auf. Und auch bei der zentralen Bemessung der Risiken ist noch erheblicher Nachholbedarf. Wie schon bei Basel II liegt ein gut Teil der Entscheidung darüber, wie riskant die ausgegebenen Kredite denn nun sind, wie viel Eigenkapital also nach der Risikoberechnung vorghehalten werden muss, bei den Rating-Agenturen. Aber es sind immerhin Verschärfungen der Risikobrechnung angekündigt. Und ganz grundsätzlich können massive Zweifel angemeldet werden, ob die Eigenkapitalanforderungen auch nur ansatzweise hoch genug sind, um künftigen Krisen vorzubeugen.

Rechtskraft hat das Papier aber noch lange nicht. Erst muss der G 20-Gipfel bei seinem nächsten Treffen im November ratifizieren, dann muss es in nationales Recht umgesetzt werden. Was am Ende dabei herauskommt, steht in den Sternen.

Homepage des Baseler Ausschusses

Pressemitteilung des Ausschusses zu den Vorschlägen (pdf)

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