"Faule Eier weiter marktfähig"

PRESSEMITTEILUNG von Jürgen KLUTE

10.11.2010

Über ein Jahr lang mühten sich die EU-Parlamentarier, die europäischen Finanzminister von der Kontrolle ungesunder Finanzmarktprodukte zu überzeugen. Der faule Kompromiss zur Hedge Fonds-Richtlinie, der morgen abgenickt werden wird, ist vor allem ein Sieg der Finanzmarktlobby und ihrer Helfershelfer in Ministerien und der liberalen und rechten Parlamentsfraktionen.

Jürgen Klute, Koordinator der Linksfraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments erklärt die Kritikpunkte der LINKEN am Richtlinienentwurf, der heute zur Debatte steht: "Der Kompromiss zur Regulierung alternativer Investmentfonds-Manager ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Glaubt man den vollmundigen Versprechungen von Kommissions- und Regierungsvertretern, schiebt Europa von nun an den gesellschaftlich und ökonomisch schädlichen spekulativen Geschäftspraktiken von Hedge Fonds und Private Equity einen Riegel vor. Doch eigentlich sollte jedem klar sein, dass findige Finanzmarktjongleure von einem derart löchrigen Regulierungswerk kaum zu beeindrucken sind."

Umgehungsweg Nummer eins: Die neue Zulassungspflicht betrifft ausschließlich Fondsverwalter, die aktives Marketing durchführen oder durchführen lassen. Beschränkt sich ein Fondsverwalter auf passives Marketing – auf den Finanzmärkten durchaus gängige Praxis – kann er in der EU genau so weiter machen wie bisher. Klute vergleicht: "Übertragen auf den Lebensmittelmarkt hieße das: wer Werbung für faule Eier macht, darf sie nicht verkaufen. Wer faule Eier verkauft, ohne dafür Werbung zu machen, bekommt keine Probleme mit dem Gesundheitsamt."

Ein besonderer Coup ist den Lobbyisten mit der EU-weiten Zulassung von Fondsverwaltern gelungen: Wird ein Verwalter in einem Mitgliedsland der Europäischen Union zugelassen, darf er künftig in der gesamten Union an professionelle Anleger vertreiben. Klute befürchtet: "In einem Bereich, der wenigstens noch von der Richtlinie abgedeckt wird, lädt die EU so zu einem Wettbewerb um die schwächste Regulierung ein."

Und auch die in der Vergangenheit häufig in die Schlagzeilen geratenen Private-Equity-Gesellschaften haben kaum etwas zu befürchten. Erst wenn ein solches Finanzunternehmen 50 Prozent an einem Unternehmen hält, darf es künftig innerhalb von zwei Jahren keine Vermögenswerte aus dem Unternehmen abziehen oder seine eigene Bilanz schön rechnen, indem es das beherrschte Unternehmen Fondsanteile aufkaufen lässt. „Es ist vollkommen naiv, anzunehmen, dass ein Fondsverwalter erst mit der Hälfte der Anteile massiven Einfluss auf die Entscheidungen eines Unternehmens ausüben kann", so Klute weiter.

„Bei den Informationsrechten geht die Regelung zwar in die richtige Richtung, wenn er Fondsverwalter mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen auffordert, die Mitarbeiter des beherrschten Unternehmens über den neuen Anteilseigner aufzuklären. Aber die Verantwortung dafür, die Information auch tatsächlich weiter zu geben, liegt nach dem Willen des vorgelegten Papiers in den meisten Fällen bei der Unternehmensführung, dem Fondsverwalter trifft kaum Verantwortung."

Klute zieht Bilanz: " Vor allem auf Druck der Mitgliedsstaaten – allen voran Deutschland und Großbritannien – wurden durchaus sinnvolle Vorschläge von Kommission und Parlament so weit abgeschwächt, dass von einer Regulierung kaum noch die Rede sein kann. Wenn die europäischen Regierungen so ihr auf dem G20-Gipfel gegebenes Versprechen, künftig keinen Finanzmarktakteur unbeaufsichtigt zu lassen, einlösen wollen, tun sie recht daran, sich bereits auf die nächste Spekulationskrise vorzubereiten."