Wirtschaftsprofessoren fordern Überprüfung der Gemeinnützigkeit

13.02.2009
Jürgen Klute (in EPD Sozial, Nr. 7)

Sucht man nach der "Petersberger Erklärung" im Internet, werden einem dort unter diesem Titel eine ganze Reihe Texte angeboten. Hier geht es um die aktuellste Petersberger Erklärung - um die vom 1. Dezember 2008 mit dem Untertitel "Anstöße für eine zukunftsgerichtete Arbeitsmarktpolitik". Zusammen mit Klaus F. Zimmermann, dem Präsidenten des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DIW, Berlin), geben weitere sechs Ökonomieprofessoren in dieser Erklärung ihre Ansichten zum Thema der Öffentlichkeit bekannt. Zu ihnen gehört auch Professor Gert G. Wagner, der ebenfalls für das DIW Berlin arbeitet, in kirchlichen Kreisen vermutlich besser bekannt ist als der Vorsitzende der Kammer für soziale Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die unterbreiteten Vorschläge sind im Wesentlichen eine Aneinanderreihung neoliberaler Rezepte für den Arbeitsmarkt. Sie enthalten viel Bekanntes und viel Unplausibles; eine Kenntnisnahme dieser Erklärung würde sich insofern erübrigen. Einen Punkt enthält sie jedoch, der brisant ist und aufhorchen lässt. Der entsprechende Absatz ist überschrieben mit "Soziale Dienste marktfähig machen". Darin fordern die Autoren eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit. Wörtlich heißt es: "In vielen Bereichen der sozialen Dienste muss das Gemeinnützigkeitsprivileg auf den Prüfstand." Diese stelle eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der gemeinnützigen Träger sozialer Dienste gegenüber den privatwirtschaftlichen Anbietern dar. Die Autoren sprechen von einer "ungleichen Konkurrenz von privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Trägern". Das ist die Kernthese der Autoren, die zugleich ihr leitendes Interesse offenbart: Die Aufhebung der Abgrenzung von gemeinnützigen zu privatwirtschaftlichen Diensten mit dem Ziel der Umwandlung gemeinnütziger Dienste in privatwirtschaftliche.

Caritas und Diakonie sind mit rund 1,1 Millionen Beschäftigten die beiden mit Abstand größten der frei-gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände. Nach den Vorstellungen der Wissenschaftler soll dieser gesamte Sektor der profitorientiert arbeitenden Privatwirtschaft angeglichen werden. Das Angebot sozialer Dienste wäre dann nicht mehr wie bisher bedarfsorientiert ausgerichtet, sondern das Angebot würde sich an der vorhandenen Kaufkraft orientieren. Durch "Gutscheine" für weniger Kaufkräftige, so das Papier, soll dieser Systemwechsel sozial abgefedert werden. Den gemeinnützig arbeitenden Wohlfahrtsverbänden - also auch der Caritas und der Diakonie - entzöge dieser Systemwechsel die bisherige Geschäftsgrundlage ihrer Arbeit.

Es geht also um eine weitere Variante der Privatisierung: um die Privatisierung derjenigen Teile öffentlicher Daseinsvorsorge, die bisher in zivilgesellschaftlicher Verantwortung von Non-Profit-Organisationen erbracht werden. Ein Schritt, der weitreichende Konsequenzen für den kompletten Sektor gesundheitlicher und sozialer Dienste hätte. Zur Veranschaulichung: Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft war 2007 mit 32 Prozent fast jedes dritte Krankenhaus in öffentlicher Hand (2006: knapp 38 Prozent), 38 Prozentin frei-gemeinnütziger Trägerschaft (2006: knapp 40 Prozent) und 30 Prozentin Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen (2006: knapp 24 Prozent). Würde der Logik der Petersberger Erklärung gefolgt, stiege der Anteil privatwirtschaftlicher Krankenhausträger auf 68 Prozent, die nicht-privatwirtschaftlichen Träger kämen dann in eine deutliche Minderheitsposition. Soziale und gesundheitliche Dienste würden damit von einer öffentlichen Daseinsvorsorge zur normalen Handelsware umgeformt, deren Angebot vorrangig der Vermehrung des investierten Kapitals dient, nicht mehr aber der auf Menschenrechten basierenden flächendeckenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit diesen Diensten.

Die Autoren nehmen damit ein Thema auf, das bereits in dem Gutachten "Die abgabenrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Zwecke auf dem Prüfstand" vom August 2006 aus dem Bundesfinanzministerium auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Auch dieses Gutachten zielte darauf, die Wohlfahrtsverbände, allen voran die Caritas und die Diakonie, die in diesem Gutachten ausdrücklich genannt sind, marktfähig zu machen. Dadurch sollen vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen frei-gemeinnützigen Trägern und privaten Anbietern beseitigt werden.

Dieser von beiden Papieren eingeforderte Systemwechsel nimmt das prinzipiell auf Privatisierung bzw. öffentlich-private Partnerschaft setzende Konzept der EU für die öffentliche Daseinsvorsorge auf. Dies ergibt sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie (auch als Bolkestein-Richtlinie bekannt), aus dem EU-Weißbuch für Dienste von allgemeinem Interesse, aus einer Mitteilung der EU-Kommission vom 20.11.2007 zu Diensten von allgemeinem Interesse und auch aus dem zur Zeit verhandelten Vertrag von Lissabon (siehe Kasten).

"Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind Dienstleistungen, die für eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht werden, und fallen deshalb in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie." So heißt es in der am 12.12.2006 verabschiedeten endgültigen Fassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese Dienstleistungen fallen unter die EU-Binnenmarkt- und Wettbewerbsordnung. Nicht unter die Dienstleistungsrichtlinie fallen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die nach Auffassung der EU-Kommission im Wesentlichen "dem Staat vorbehaltene Bereiche wie Polizei, Justiz oder die gesetzliche Sozialversicherung" umfassen. (Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20.11.2007)

Nach Lesart der EU hängt die Qualifizierung einer Dienstleistung als wirtschaftliche oder als nicht-wirtschaftliche nicht vom Rechtsstatus des Trägers bzw. des Erbringers ab, sondern davon, ob sie für eine wirtschaftliche Gegenleistung am Markt erbracht wird oder nicht. Das macht den Unterschied zur traditionellen Definition gemeinnütziger und öffentlicher Dienste in Deutschland aus.

Auf diesem Hintergrund ist in der EU nach wie vor die Zuordnung der sozialen und gesundheitlichen Dienstleitungen strittig. Die endgültige Fassung der Dienstleistungsrichtlinie nimmt zwar "soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden" sowie Gesundheitsdienstleistungen aus ihrem Geltungsbereich heraus. Da aber auch diese Dienste gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung im Sinne der EU erbracht werden, sind sie doch wieder eine wirtschaftliche Tätigkeit. Die zitierte Kommissionsmitteilung vom 20.11.2007 macht die in der Dienstleistungsrichtlinie benannten Ausnahmen nicht und wird von daher als Versuch interpretiert, diese Ausnahmen zu relativieren. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bisher im Sinne einer wettbewerblichen Gleichstellung frei-gemeinnütziger Träger mit privaten Anbietern.

Das 2004 erschienene EU-Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse orientiert sich ebenfalls in Richtung Privatisierung. So heißt es im Weißbuch: "Während die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft organisiert oder privaten oder öffentlichen Unternehmen übertragen werden kann, obliegt die Festlegung der Gemeinwohlaufgaben nach wie vor den öffentlichen Instanzen auf der jeweiligen Ebene. Letztere sind auch zuständig für Marktregulierung und dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die betreffenden Akteure die ihnen übertragenen Gemeinwohlverpflichtungen wahrnehmen." Dieses Konzept weist der öffentlichen Hand die Wahrnehmung von Steuerungs- und Kontrollfunktion in der Erbringung öffentlicher Daseinsvorsorge zu und überträgt das operative Geschäft privatwirtschaftlichen Anbietern, die diese Dienste unter Umständen mit Auflagen, in jedem Fall aber profitorientiert anbieten. In dieser EU-Debatte positionieren sich die beiden Papiere eindeutig auf der Seite der Privatisierungsbefürworter in der EU.

Mit der Petersberger Erklärung hat sich nun auch die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - wenn auch nur indirekt - in die Reihe der Privatisierungsbefürworter eingeordnet. Denn einer ihrer Unterzeichner ist Professor Gert G. Wagner. Er arbeitet nicht nur für das DIW Berlin, die TU Berlin und für das Max-Weber-Kolleg an der Universität Erfurt - er ist auch der Vorsitzende der Kammer für soziale Ordnung der EKD. Dass Wagner als Mitglied und Sprecher der renommierten EKD-Sozialkammer - auch wenn er die Petersberger Erklärung nicht in dieser Rolle unterzeichnet hat - sich für die Beseitigung der bisherigen Arbeitsgrundlage der Diakonie, aber auch der Caritas und aller anderen Wohlfahrtsverbände, einsetzt, ist ein brisanter Vorgang. Man darf gespannt sein, wie sich der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der Präsident des Diakonischen Werks der EKD, Klaus-Dieter Kottnik, dazu stellen, dass ausgerechnet von einem herausgehobenen Mitglied der EKD-Sozialkammer Diakonie und Caritas in dieser Weise angegriffen werden. Schweigt die EKD dazu und belässt sie Wagner in seiner Funktion in der Sozialkammer, dann ist das ein eindeutiges politisches Signal in Richtung Bundesregierung und EU.

Weietere Informationen:

l Die Petersberger Erklärung steht im Internet unter http://bc1.handelsblatt.com/ShowImage.aspx?img=2122825