Konzept branchenspezifischer Mindestlöhne ist gescheitert
PRESSEMITTEILUNG von JÜRGEN KLUTE
Zum anhaltenden Streit um einen Postmindestlohn und zur angedrohten Schadensersatzforderung der Postkonkurrenz erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Jürgen Klute:
Das von der Post-Konkurrenz erstrittene Urteil vorm Berliner Verwaltungsgericht zeigt, dass ein branchenspezifischer Mindestlohn nicht halten kann, was er leisten soll. Danach ist der per Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) eingeführte Mindestlohn für die Briefzusteller rechtswidrig. Die private Postkonkurrenz legt nun nach und droht dem Minister mit einer Schadensersatzforderung in Millionenhöhe.Das Konzept branchenspezifischer Mindestlöhne der SPD ist gescheitert. Es erfordert die Zustimmung sowohl der Gewerkschaften als auch einer Mehrheit der Arbeitgeberseite. Gefordert wird der Mindestlohn aber gerade deshalb, weil die Gewerkschaften – vor allem im Dienstleistungssektor, der einen Großteil des Niedriglohnsektors darstellt – deutlich und nicht zuletzt durch die Hartz-Reformen an Verhandlungsmacht eingebüßt haben. Ein branchenspezifischer Mindestlohn setzt jedoch entweder eine gemeinsame Interessenlage bei Gewerkschaften und Arbeitgebern voraus oder aber eine verhandlungsstarke Gewerkschaft. Letztere wären aber gar nicht auf einen Mindestlohn angewiesen.
Die SPD tut sich seit anderthalb Jahren schwer mit ihrem Versprechen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Armutssichere Löhne, das führt die private Post-Konkurrenz gerade vor Augen, sind mit dem SPD-Konzept branchenspezifischer Mindestlöhne nicht erreichbar. DIE LINKE bleibt dabei: Ziel muss ein einheitlicher, flächendeckender und gesetzlicher Mindestlohn sein. Ein Mindestlohn ist nur dann kein Armutslohn, wenn er die Existenz sichert und zum Leben ausreicht. Deshalb fordert DIE LINKE 8 Euro plus die Stunde.